Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Möbel Krüger Peckelsheim GmbH,

(nachfolgend Möbel-Krüger genannt)

I. Zahlungsbedingungen

1. Zahlbar bei Lieferung bar rein netto Kasse an das Lieferpersonal. Abweichungen

hiervon müssen auf dem Auftrag schriftlich vermerkt sein.

2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet die Firma Möbel-Krüger

Verzugszinsen in Höhe von 1 v, Hundert monatlich.

3. Die Firma Möbel-Krüger behält sich vor Vorauskasse zu verlangen, falls nachteiliges

über die Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt wird.

4. Bei Einbaumöbeln und Bestellware kann die Firma Möbel-Krüger eine Anzahlung

von 75 % der Auftragssumme vor Beginn der Produktion verlangen.

5. Wünscht der Käufer eine Lieferterminrückstellung, so ist bei Rückstellungen von

mehr als 4 Wochen über den ursprünglich vereinbarten Liefertermin hinaus, die Firma

Möbel-Krüger berechtigt, einen Abschlag in Höhe von 75 % der Auftragssumme zu

verlangen. Lagergebühren bei Terminrückstellung können ab dem 4. Monat erhoben

werden.

lI. Vertragsabschluss

1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die

Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt

der Vertrag zustande, wenn die Firma Möbel-Krüger das Vertragsangebot nicht vorher

schriftlich abgelehnt hat.

2. Absprachen, die mit den Verkäufern getroffen wurden, werden nur dann von Möbel-Krüger anerkannt, wenn sie schriftlich auf dem Auftrag vermerkt sind.

3. Möbel-Krüger speichert den Vertragstext und sendet dem Käufer die Bestelldaten und AGB per EMail zu. Die bei der Bestellung geltende AGB Version kann jederzeit auch unter https://www.moebel-krueger.de/images/AGB.pdf herunterladen werden. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

lIl. Lieferfrist

1. Die vereinbarten Lieferfristen gelten nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, es sei

denn, dass entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Der

Käufer kann nach Überschreitung die Firma Möbel-Krüger schriftlich in Verzug setzen,

muss jedoch eine Nachfrist von 4 Wochen beginnend vom Tage des Eingangs der

schriftlichen Inverzugsetzung gewähren. Die Firma Möbel-Krüger haftet nicht für

Schäden die aus verspäteter, mangelhafter oder unterlassener Lieferung entstehen,

ausgenommen, es fällt ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Höhere Gewalt

oder Störungen im Geschäftsbetrieb entbinden von der angegebenen Lieferfrist.

lV. Preise

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind,

wie z.B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens

bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

V. Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass

bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung schriftlich erfolgt ist. Die Firma

Möbel-Krüger behält sich das Recht vor Lager- oder Originalware zu liefern.

3. Es kann an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gesteift

werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in den Preislagen der

bestellten gestellt werden.

4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen

bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche und für den

Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien ( z.B. Möbel und

Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der

Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton. Auch

handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben

vorbehalten.

Vl. Lieferung und Montage

1. Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung haftet der Käufer dafür, dass der

Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln des

Möbeltransports möglich ist. Das gleiche gilt für die Anliefermöglichkeit durch

Eingänge und Treppenhäuser.

2. Der Käufer verpflichtet sich der Firma Möbel-Krüger die Anlieferung (bzw. Abholung)

während der normalen Arbeitszeiten, montags bis freitags jeweils zwischen 8:00 und

16:00 Uhr, zu ermöglichen.

3. Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Gegenstände Bedenken

wegen der Eignung der Wände, so hat er dies der Firma Möbel-Küger unverzüglich

mitzuteilen. Verlangt der Kunde die Montage an nicht geeigneten Wänden übernimmt

die Firma Möbel-Krüger keine Haftung.

4. Der Kunde verpflichtet sich, falls Dübelarbeiten erforderlich sind, Strom- und

Wasserleitungen, die nicht zu sehen sind, zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht,

übernimmt die Firma Möbel-Krüger keine Haftung für eventuelle Leitungsschänden

und Folgekosten.

5. Soll die Lieferung in Räume erfolgen, die mit Parkett, Laminat, PVC oder ähnlich

empfindlichen Belägen ausgestattet sind, verpflichtet sich der Käufer diese Böden so

abzudecken, dass keine Beschädigungen während der Lieferung und Montage

erfolgen können; außer der Käufer hat die Firma Möbel-Krüger schriftlich und gegen

Bezahlung beauftragt die Abdeckung der Böden zu übernehmen.

Vll. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem

Vertragsverhältnis Eigentum der Firma Möbel-Krüger. Der Käufer verpflichtet sich, das

Eigentum der Firma Möbel-Krüger auch dann entsprechend zu wahren, wenn die

gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind,

und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sind der

Firma Möbel-Krüger unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter

Beifügung des Pfändungsprotokolls.

Vlll. Annahmeverzug

1. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück bzw. erfüllt er ihn trotz Nachfristsetzung

nicht, ohne hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen

berechtigt zu sein, so ist die Firma Möbel-Krüger nach vorheriger Androhung berechtigt,

Schadensersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung

eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Verlangt die Firma Möbel-Krüger die

Pauschale von 30 % der Auftragssumme, bleibt dem Käufer der Nachweis vorbehalten, dass

der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Bestellware und Sonderanfertigungen, bleibt

der Firma Möbel-Krüger vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale einen höheren

Schaden geltend zu machen.

lX . Rücktritt

1. Die Firma Möbel-Krüger braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der

bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen und die Firma Möbel-Krüger

die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.

2. Ein Rücktrittsrecht wird der Firma Möbel-Krüger zugestanden, wenn der Käufer über die für

seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder verschwiegen

hat, die den Leistungsanspruch der Firma Möbel-Krüger in begründeter Weise zu gefährden

geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine

Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

3. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer X.

X. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat die Firma Möbel-Krüger

Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie

folgt. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten

usw. Ersatz in entstandener Höhe.

Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende

Pauschalsätze.

Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:

i. d. 1. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i. d. 2. Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i. d. 3. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

danach 80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:

i. d. 1. Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i. d. 2. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i. d. 3. Hj. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

danach 80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

Gegenüber den pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass der Firma

Möbel-Krüger keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. Die Ziffern 1. und 2. gelten

nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser

Nacherfüllung.

Xl. Gewährleistung

1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu,

wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung

einer mangelfreien Ware hat.

2. Die Firma Möbel-Krüger kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie

nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und ein andere Art der Nacherfüllung ohne

erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises

verlangen, wenn die Nacherfüllungen fehlgeschlagen oder nicht in angemessener Frist erbracht

wurden oder von Firma Möbel-Krüger endgültig verweigert wurden. Eine Nachbesserung gilt

frühestens nach dem erfolglosen zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht

insbesondere aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

4. Wählt der Käufer nach Ziffer 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu

gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung

kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher

Gebrauchsdauer und voraussichtlicher

Gesamtnutzungsdauer an.

5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat,

wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung

der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung

entstanden sind.

6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung,

die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe.

Xll. Hinweise Versand

1. Eingeteilte Liefertermine können nur dann verschoben werden, wenn Änderungen der

Versandabteilung 2 Arbeitstage vorher mitgeteilt werden.

2. Abrufaufträge müssen mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Liefertermin abgerufen

werden. Bei Rückfragen hat sich der Käufer an die Auftragsabteilung unter Angabe des

Auftragsdatums zu wenden.

3. In jedem Falle hat der Abruf innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des

Kaufvertrages zu erfolgen. Wird der Auftrag innerhalb dieser Frist nicht abgerufen, ist die Firma

Möbel-Krüger berechtigt, Schadensersatz wie bereits in Absatz VIII aufgeführt zu verlangen.

Xlll. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der

Zivilprozessordnung bzw. des BGB.

XlV. Gültigkeit

Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbestimmungen im Widerspruch zu den gesetzlichen

Bestimmungen stehen, wird die Gültigkeit aller anderen Vertragsbestimmungen davon nicht

berührt.